skip to content
DSC_0012_opt.jpg P1010342.JPG P1010344.JPG P1010345.JPG P1010346.JPG P1010347.JPG P1010348.JPG P1010349.JPG P1010350.JPG P1010351.JPG P1010352.JPG P1010353.JPG P1010354.JPG P1010355.JPG P1010356.JPG P1010357.JPG P1010358.JPG P1010359.JPG P1010360.JPG P1010361.JPG P1010362.JPG P1010363.JPG P1010364.JPG P1010365.JPG P1010366.JPG  
Zwei bedeutende Baumeister der Hochrenaissance bestimmten zu ihrer Zeit das Witzenhäuser Stadtbild: Hans Wetzel aus Allendorf und Nikolaus Rode, der aufgrund seiner Herkunft in den Inschriften und Stadtbucheinträgen meist als Nikolaus Kaufunger bezeichnet wird.
Dessen bedeutendstes Werk, das gleichzeitig den Höhepunkt seines baulichen Schaffens in Witzenhausen darstellt, kennen wir unter der Bezeichnung „Wedekind – Meinhard – Haus“ in der Ermschwerder Straße 4 (jetzt Thiermann).
Die Denkmaltopographie des Werra-Meissner-Kreises gerät angesichts dieses Fachwerkbaus geradezu ins Schwärmen und spricht von „…spektakulärem Fachwerkgefüge und ebensolchen Schmuckformen“, die das Haus zu einem der „…auffälligsten Gebäude“ in der Ermschwerder Straße und es aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Aspekten gleichermaßen wertvoll und schützenswert machen.
Der künstlerische und städtebauliche Wert des Gebäudes fällt dem Betrachter sofort ins Auge, seine geschichtliche Bedeutung erschließt sich jedoch erst bei genauerem Hinsehen. Bauherr war besagter Wedekind Meinhard, der das Haus für seine Frau Margarethe gebaut hat, die vor allem bekannt wurde durch die sog. Margarethenspende. Sie bestimmte in ihrem Testament, dass alljährlich an ihrem Namenstag (13. Juli) ehrbare arme Witwen zu Witzenhausen und die Insassen des Hospitals St. Michael, die „Siechenleute vor der Stadt“, in ihrem Haus je ein Laib Brot und ein ½ Pfund Speck erhalten sollten. Darüber hinaus wurde am Martinstag in ihrem Namen eine Kleiderspende eingerichtet und schließlich half sie mit ihrer Spende noch begabten, aber mittellosen Witzenhäusern zu einem Studienplatz.
Über die Austeilung der Spende wachten der Pfarrer und der Bürgermeister gemeinsam, um so die Gleichbehandlung von weltlichen und kirchlichen Bedürftigen zu garantieren.